Vorschriften


Bikeboards sind  für den öffentlichen Verkehr zugelassen.

  • E-Scooter die max. 20 km/h fahren und max. 500W leisten, sind für den öffentlichen Verkehr zugelassen und brauchen keine Typengenehmigung, keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild.
  • Ein Führerausweis Kategorie M ist für 14-16 Jahren von Nöten, ab 16+ kein Führerausweis
  • Obligatorische Benutzung von Velo wegen
  • Vorgeschrieben sind ebenfalls: Glocke, Luftreifen, Beleuchtung (nicht blinkend und nicht zwingend bereits angebracht) und Rückstrahler (nicht zwingend bereits angebracht) sowie Bremsen (vorne und hinten)
  • Wir empfehlen die nötige Schutzausrüstung wie Helm und Schoner zu tragen

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Strassenzulassung 500 Watt 20 km/h
Vorschriften für E Trottinetten und E-Bikes Astra 2019
Vorschriften zu Motorfahrraedern, langsa
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