Bikeboards sind für den öffentlichen Verkehr zugelassen.
- E-Scooter die max. 20 km/h fahren und max. 500W leisten, sind für den öffentlichen Verkehr zugelassen und brauchen keine Typengenehmigung,
keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild.
- Ein Führerausweis Kategorie M ist für 14-16 Jahren von Nöten, ab 16+ kein Führerausweis
- Obligatorische Benutzung von Velo wegen
- Vorgeschrieben sind ebenfalls: Glocke, Luftreifen, Beleuchtung (nicht blinkend und nicht zwingend bereits angebracht) und Rückstrahler
(nicht zwingend bereits angebracht) sowie Bremsen (vorne und hinten)
- Wir empfehlen die nötige Schutzausrüstung wie Helm und Schoner zu tragen